AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Gästeaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen

Sehr geehrter Gast,

wir bitten Sie, die folgenden Gästeaufnahmebedingungen aufmerksam zu lesen. Sie regeln zum einen die rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und unserem Beherbergungsbetrieb, The Glamping Resort Olive & Sea j.d.o.o., Put Vodica 35 A, 22212 Tribunje (im Folgenden „Beherbergungsbetrieb“ genannt).

Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb zustande. Abweichende Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung ändern, bedürfen der Bestätigung.

Buchung und Vertragsschluss

  1. Die Buchung kann elektronisch über das Internet, per Post, per Fax, schriftlich odertelefonisch erfolgen.
  2. Mit Ihrer Buchung geben Sie dem Beherbergungsbetrieb ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags unter Einbeziehung dieser Gästeaufnahmebedingungen ab.
  3. Die genannten Verträge kommen durch die Annahme des Beherbergungsbetriebes zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form und erfolgt unverzüglich nach Vertragsschluss durch Zusendung einer Buchungsbestätigung. Bei einer elektronischen Buchung über das Internet erhalten Sie am Ende des Buchungsvorgangs eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Sie haben die Möglichkeit, diese Buchungsbestätigung auszudrucken.
  4. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geschützt.

 

Zahlung

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Zahlung des Übernachtungspreises gemäß der Buchungsbestätigung ihnenekt an den Beherbergungsbetrieb.
  2. Bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) an den Beherbergungsbetrieb zu leisten. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise an den Beherbergungsbetrieb zu entrichten, sofern in der Buchungsbestätigung keine abweichenden Zahlungsbedingungen angegeben sind.
  3. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort nach Vertragsschluss oder nach Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb zu entrichten.

 

Rücktritt / Stornierung

  1. Sie können jederzeit gegenüber dem Beherbergungsbetrieb von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Entscheidend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Beherbergungsbetrieb. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
  2. Wenn Sie von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten oder die gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch nehmen, kann der Beherbergungsbetrieb den vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkunft verlangen.
  3. Für die Berechnung ersparter Aufwendungen gelten folgende Prozentsätze gemäß der Rechtsprechung:
  • Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung: 90%
  • Bei Übernachtung mit Frühstück: 80%
  • Bei Halbpension: 70%
  • Bei Vollpension: 60% Die genannten Prozentsätze beziehen sich jeweils auf den Gesamtpreis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Gästebeitrag.
  1. Es steht Ihnen in jedem Fall frei, nachzuweisen, dass durch Ihren Rücktritt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von Ihnen geforderte Pauschale. In diesem Fall sind Sie zur Zahlung der niedrigeren Kosten (oder bei keinem entstandenen Schaden zu keiner Zahlung) verpflichtet.
  2. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

 

Pflichten des Vertragspartners

  1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung sind unverzüglich und ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Beherbergungsbetrieb geltend zu machen.
  2. Sie sind verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb Mängel der Beherbergungsleistung oder sonstige vertragliche Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.
  3. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb zu richten.
  4. Die Unterkunft darf nur von der vereinbarten Anzahl von Personen belegt werden. Eine Überbelegung kann dazu führen, dass der Beherbergungsbetrieb den Vertrag fristlos kündigt oder eine angemessene zusätzliche Vergütung verlangt.
  5. Die Mitnahme von Haustieren jeglicher Art ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb und unter Berücksichtigung der Angaben zu Art und Größe des Tieres gestattet.

 

Pflichten des Beherbergers

  1. Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen
  2. Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, werden gesondert angeführt

 

An- und Abreisezeiten

  1. Sofern nicht anders vereinbart, steht Ihnen die gebuchte Unterkunft ab 16:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung.
  2. Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt sind Sie verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb rechtzeitig zu informieren. Unterlassen Sie dies, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Unterkunft ab 18:00 Uhr (bei einer Übernachtung) bzw. am Folgetag ab 12:00 Uhr (bei mehreren Übernachtungen) anderweitig zu vermieten.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.

 

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Gästeaufnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.

Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.